
Bio-Logo 2010 (Quelle: EU)
Die EU hat ein neues Bio-Siegel und seit heute (01. Juli 2010) ist die Verwendung des Siegels auch verbindlich. Alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedsland hergestellt wurden und die entsprechenden Normen erfüllen, müssen mit dem neuen EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden.
Wie bereits im Februar berichtet hat die EU für das neue Siegel extra einen Designwettbewerb veranstaltet und die Verbraucher über das neue Logo abstimmen lassen. Als Sieger hat sich das so bezeichnete „Euro-Blatt“ durchgesetzt. Es zeigt 12 Sterne, deren Anordnung ein geschwungenes Blatt darstellt.
Da das “Euro-Blatt” europaweit einheitlich ist, soll der Bio-Markt dadurch transparenter werden. Hinter dem Siegel stehen natürlich auch Anforderungen, die mit den Regeln des Kontrollprogramms übereinstimmen müssen. Eine Anforderung ist, dass mindestens 95 % der Inhaltstoffe aus landwirtschaftlicher Herkunft biologisch produziert wurden.
Neben dem Siegel ist auf der verpackten Ware ebenfalls der Name des Erzeugers, des Verarbeiters oder des Großhändlers zu finden und darüber hinaus auch noch den Namen oder den Code der Kontrollstelle.
Und um die Angaben weiter zu vervollständigen, schreiben die neuen Kennzeichnungsvorschriften auch verbindlich vor, den Ort, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, zu nennen.
Mit den Kennzeichnungsvorschriften werden Qualitätskriterien und Aussagen zur Herkunft (Rückverfolgbarkeit) kommuniziert. Wenn die Kontrollen greifen, können die Verbraucher dem Zeichen vertrauen. Möge es damit seinen Zweck erfüllen.



